Tribowski Rapp Eyser

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsregeln, die sich mit der unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit beschäftigen. Es bezieht sich insbesondere auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber auch auf das Verhältnis der im Betrieb tätigen Mitarbeiter untereinander, sowie zu den Interessenverbänden (Betriebsrat, Gewerkschafter, Arbeitgeberverbände).

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, insbesondere in folgenden Bereichen: