Tribowski Rapp Eyser

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Werkvertrags- und privates Baurecht (VOB/B)

Das  Werkvertrags- und private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erbringung von Bauleistungen.

Wir  beraten und vertreten Sie in den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten: