Tribowski Rapp Eyser

Rechtsanwälte  Fachanwälte  Notar

Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle Fragen in Zusammenhang mit einer Trennung und/oder Scheidung von einem  Ehe- oder Lebenspartner.

Wir  beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Unterhaltsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen, der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen und der Aufteilung von Hausrat und Ehewohnung.

  • Vorbereitung einer Scheidung und Durchführung des Verfahrens
  • Erstellung und Prüfung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Zugewinnausgleich 
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten, Gesamtschuldnerausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt der Ehegatten
  • Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
  • Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Ehewohnung, Nutzungsrecht, Zuweisung
  • Hausrat