Werkvertrags- und privates Baurecht (VOB/B)
Das Werkvertrags- und private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erbringung von Bauleistungen.
Wir beraten und vertreten Sie in den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten:
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Werklohn
- Mängelansprüche und Schadensersatz nach BGB und VOB/B