Tribowski Rapp Eyser

Rechtsanwälte &  Fachanwälte 

Werkvertrags- und privates Baurecht (VOB/B)

Das  Werkvertrags- und private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erbringung von Bauleistungen.

Wir  beraten und vertreten Sie in den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten: